TÜV geprüfte Motorradteile
Technisches Zubehör, dessen Betriebssicherheit nicht nur von der eigenen Festigkeit und Funktion, sondern auch von der korrekten Montage am Fahrzeug abhängt, wird häufig mit einem (deutschen) TÜV Gutachten geliefert. Der Nutzer ist verpflichtet, solches Zubehör nach dem Anbau umgehend von TÜV, DEKRA, GTÜ etc. in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Dabei kontrolliert der TÜV-Prüfer auch die Betriebssicherheit des Fahrzeugs insgesamt, die Eintragung ist kostenpflichtig.
Aktuelle TÜV Gutachten sind inzwischen immer häufiger auf bestimmte Fahrzeugtypen bezogen. Kein Hersteller ist jedoch in der Lage, sein Produkt an allen in Frage kommenden Fahrzeugen prüfen zu lassen (z. B. aus Kostengründen). Ist ein Modell nicht aufgeführt, muß der Prüfer nach seiner Sachkenntnis über die Eintragung entscheiden, die verkehrssichere Beschaffenheit und Festigkeit des Produkts wäre mit dem bestehenden TÜV-Gutachten nachgewiesen.